14.05.2022

Stechapfel

bekannte Giftpflanze, neue Problematik

Lebensmittel sind unsere Mittel zum Leben. Jeden Tag aufs Neue wollen wir unsere Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken decken.

Als Konsumenten erwarten wir, dass unsere Nahrungsmittel gesund und vor allem sicher sind. Als Lebensmittelproduzenten sind wir stolz, diese Erwartungen zu erfüllen und österreichische Qualitätsprodukte zu produzieren.

Um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden und das System „Lebensmittelsicherheit“ aufrecht erhalten zu können, müssen viele Zahnräder ineinandergreifen und die gesamte Wertschöpfungskette – vom Acker bis zum Teller-  hat ihren Beitrag zur Herstellung sichererer Lebensmittel zu leisten.

Pestizide, Schädlinge und Schimmelpilze sind nur allzu bekannte Gefahren, die wir bereits zu beherrschen wissen. Jedoch sind wir immer wieder mit Gefahren konfroniert, die bis jetzt eine untergeordnete Rolle gespielt haben oder einfach nicht so präsent waren. Eines dieser neuen Themen, welches uns in letzer Zeit vor große Herausforderungen stellt ist die Kontamination mit Tropanalkaloiden, das natürliche Gift des Stechapfels.

Stechapfel im Erntegut muss vermieden werden

Der Gemeine Stechapfel enftaltet bei Ackerkulturen mit geringer Wuchshöhe, wie auch im Sojanabau, eine enorme Konkurrzenkraft und kann für hohe Ertrags- und Qualitätseinbußen sorgen. Viel problematischer ist aber, dass die gesamte Pflanze giftige Verbindungen (Tropanalkaloide) enthält. Diese können bei der Ernte der landwirtschaftlichen Kulturen über den Pflanzensaft, Pflanzenteile und Samen des Stechapfels auf das Erntegut übergehen und dieses kontaminieren. Bereits geringe Mengen der Tropanalkaloide können bei Aufnahme über die Nahrung zu Vergiftungserscheinungen (Sinnestäuschungen, Übelkeit, Benommenheit, Atemlähmung) führen.

Somit ist es oft nicht ausreichend, die Samen im Nachhinein aus dem Erntegut herauszureinigen und auszusortieren. Eine mechanische Entfernung und Entsorgung der gesamten Giftpflanze in möglichst frühem Entwicklungsstadium ist entscheidend.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Aktuell sind gemäß der VO 1881/2006 Grenzwerte nur für Getreidebeikost definiert. Ab 1. September 2022 gelten gesetzliche Grenzwerte für weitere, ausgewählte Kulturen:

Bei Sojabohnen ist kein gesetzlicher Grenzwert definiert!

Aufgrund der Giftigkeit für Mensch und Tier, der hohen Qualitätsanforderungen sowie der „Nicht nachweisbar- Politik“ vieler Sojabohnenverarbeiter ist ein möglichst geringer Eintrag an Tropanalkaloiden anzustreben.

Maßnahmen und Empfehlungen am Feld

Besonders im biologischem Anbau sind unsere Landwirte gefordert, die Bestände frei vom Stechapfel zu halten, da kein chemischer Pflanzenschutz möglich ist. Daher hat es hohe Priorität, den Stechapfel in seiner Ausbreitung keine Chance zu geben:

  • Vorbeugende Maßnahmen wie Wechsel zwischen Sommer- und Winterkulturen
  • Flächenkontrolle und gegebenenfalls mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte von Winterungen, da Stechapfel bis Ende August keimt und bis Oktober reife Samen bilden kann!
  • Einschleppung verhindern (saubere Erntemaschinen wie Mähdrescher, Zuckerrüben- oder Kartoffelroder; Grünschnittkompost und Zwischenfruchtmischungen aus ungeklärter Herkunft meiden)
  • Bestandskontrolle der Kulturen nach der Beikrautregulierung, vor dem Bestandsschluss und vor allem vor der Ernte
  • Pflanzen bzw. alle Pflanzenteile am besten ausreißen, ausstechen und anschließend vom Feld entfernen – wichtiger Hinweis: Handschuhe verwenden!
  • Samen die heuer in den Boden kommen sind bis 2062 ein Risiko!!

Christa RANETBAUER
Qualitätsmanagement Lebensmittel
SAATBAU LINZ

Andreas SARG
Beratung Bio
SAATBAU LINZ