Die SAATBAU LINZ eGen bietet allen Kund:Innen, Lieferant:Innen, Landwirt:Innen und Mitarbeiter:Innen sowie allen Personen, die in beruflichem Kontext mit Saatbau stehen, die Möglichkeit, einen Hinweis im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) zu melden.
Um den Schutz des HSchG in Anspruch nehmen zu können, muss der Hinweis „wahr“ sein, das heißt, die hinweisende Person muss im guten Glauben sein, dass sie Tatsachen mitteilt, die einen Rechtsverstoß darstellen, der in den Anwendungsbereich des HSchG fällt.
Weitere Informationen zu unserem Hinweisegebersystem finden Sie in unserem Informationsschreiben.
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