Hinweisgebersystem

Die SAATBAU LINZ eGen bietet allen Kund:Innen, Lieferant:Innen, Landwirt:Innen und Mitarbeiter:Innen sowie allen Personen, die in beruflichem Kontext mit Saatbau stehen, die Möglichkeit, einen Hinweis im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) zu melden.

Um den Schutz des HSchG in Anspruch nehmen zu können, muss der Hinweis „wahr“ sein, das heißt, die hinweisende Person muss im guten Glauben sein, dass sie Tatsachen mitteilt, die einen Rechtsverstoß darstellen, der in den Anwendungsbereich des HSchG fällt.

Weitere Informationen zu unserem Hinweisegebersystem finden Sie in unserem Informationsschreiben.

 

Meldung eines Verstoßes

    Kategorie des Fehlverhaltens*

    Wenn Sie Ihre Identität preisgeben möchten, stellen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten zur Verfügung.

    Bitte schildern Sie den Mißstand so genau wie möglich unter Angabe der involvierten Personen, des Zeitpunktes, des Ortes und des betroffenen Unternehmens.*

    Worin liegt Ihrer Meinung nach das fehlbare Verhalten?

    Wann und wie haben Sie davon Kenntnis erhalten?

    Sind Sie selbst involviert? Wenn ja, worin besteht Ihre Rolle?

    Haben Sie den Mißstand bereits ihren Vorgesetzen oder einer anderen Anlaufstelle gemeldet?

    Glauben oder wissen Sie, dass ein Mitglied der Geschäftsleitung involviert ist?

    Falls ja, machen Sie bitte Angaben zu der Person/den Personen (Name, Titel, Abteilung, Land).

    Sofern zutreffend, geben Sie bitte den im Zusammenhang mit diesem Fehlverhalten betroffenen Geldwert (EUR) an.

    Haben Sie weitere Bemerkungen?

    Sollten Sie Dokumente besitzen, welche den Mißstand dokumentieren, können Sie diese nachfolgend hochladen.


    Sie können hier entweder ein gesamtes Dokument oder einzelne Dokumente hochladen.
    Folgende Dateiformate sind möglich: Word (doc, docx), PDF, JPG, PNG, GIF.
    Ein Einzeldokument darf die Größe von 15 MB nicht überschreiten.

    Der Eingang Ihrer Meldung wird spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich an die von Ihnen genannte Postanschrift, E-Mail- oder sonstige elektronische Adresse bestätigt.

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