09.09.2026
Effizienz mit Saatgut – Originalsaatgut rechnet
Zertifiziertes Saatgut liefert geprüfte Keimfähigkeit, Sortenreinheit und Sicherheit bei relevanten Pathogenen. Das senkt Risiken, stabilisiert Erträge und macht Betriebe effizienter.
Saatgut stellt den Beginn und damit das zentrale Betriebsmittel jeder pflanzlichen Produktion dar. Neben einer bestmöglichen Saatgutqualität kommt den mit dem Saatgut transportierten Erbeigenschaften, die eine Sorte ausmachen, besondere Bedeutung zu. Alle Sorteneigenschaften sind im Samenkorn, also im Saatgut gespeichert. Bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturarten werden neue Sorten von der Behörde überprüft, ob sie eine Verbesserung zu den bisherigen Sorten darstellen. Nur dann haben sie einen landeskulturellen Wert und werden auch zugelassen und in die Sortenliste eingetragen. Bei in Österreich zugelassenen Sorten ist wegen der regionalen Sortenprüfung ihre Eignung für die lokalen Anbaubedingungen bekannt. Ihre Eigenschaften sind in der Beschreibenden Sortenliste der AGES oder im Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammern dargestellt. Sie sollten bei der Sortenwahl in Hinblick auf die Nutzung und regionale Eignung beachtet werden. Es darf aber Saatgut von allen in der EU zugelassenen Sorten auch in Österreich verwendet werden. In diesem Fall gibt es meist keine unabhängigen Informationen über die Eignung in Österreich.
Zertifiziertes Saatgut - Z(1)-Saatgut - Originalsaatgut
Zur Sicherung einer hohen Saatgutqualität darf in der EU bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturarten einschließlich Kartoffel nur zertifiziertes Saatgut – in Österreich auch unter der Marke „Originalsaatgut“ bekannt – in Verkehr gebracht werden. Die Produktion von zertifiziertem Saatgut ist in der EU einheitlich geregelt. Diese Regelung wird im österreichischen Saatgutgesetz umgesetzt.

Mehrwert von Originalsaatgut auf einen Blick
Originalsaatgut liefert geprüfte Keimfähigkeit, hohe Sortenreinheit, kontrollierte Saatgutgesundheit, reduzierte Verunreinigungen, wirksame Beizung und Rückverfolgbarkeit über den amtlichen Sackanhänger.

Saatgutproduktion
Die Saatgutproduktion beginnt mit der Vermehrung am Feld. Die Vermehrer müssen hier besonders sorgfältig sein, damit es zu keinen Verunreinigungen beim Anbau und der Ernte kommt und die Felder frei von Problemunkräutern sind. Bei Fremdbefruchtern, wie Mais, Roggen und Ölkürbis, müssen mehrere hundert bis zu tausend Meter zu anderen blühenden Beständen eingehalten werden, damit kein fremder Pollen die Vermehrung verunreinigt. Im Rahmen der Feldbesichtigung werden die Anforderungen von unabhängigen Organen der Behörde kontrolliert. Nur bei Einhaltung aller Kriterien darf der Bestand als Saatgut geerntet und zur Aufbereitung gebracht werden. Im Zuge der Aufbereitung wird das Saatgut in mehreren Schritten gereinigt und bei Bedarf mit einem wirksamen Beizmittel behandelt. Vom fertigen Saatgut wird von einem unabhängigen Organ im Auftrag der Behörde eine repräsentative Probe gezogen, welche im Labor untersucht wird. Es müssen dabei die Mindestnormen bei folgenden Eigenschaften entsprechen:
- Sortenechtheit und Reinheit
- Besatz mit gefährlichen und ungefährlichen Verunreinigungen bzw. Kultur- und Unkrautsamen
- Besatz mit samenbürtigen Krankheiten
- Keimfähigkeit
- Wirksame Beizung, soweit aufgebracht
Durch die umfangreichen unter hoheitlicher Aufsicht durchgeführten Prüfungen ist die hohe Qualität von zertifiziertem Saatgut gewährleistet.
Sackanhänger sind Garantiekarten
Als sichtbares Zeichen der Zertifizierung ist auf jedem Sack der amtliche Sackanhänger (blau für zertifiziertes Saatgut = Z, zertifiziertes Saatgut 1. Generation = Z1, rot für zertifiziertes Saatgut 2. Generation = Z2) angebracht. Dieser steht mit dem Bescheid aus der Saatgutanerkennung in Verbindung und garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestkriterien. Der Sackanhänger ist wie eine Garantiekarte und sollte jedenfalls bis zum Verkauf der Ernte aufbewahrt werden. Bei Saatgutreklamationen werden diese Saatgutetiketten üblicherweise gefordert.

Wirtschaftseigenes Saatgut/Nachbau
Die Verwendung von am eigenen Betrieb erzeugtem Saatgut für den Eigenbedarf ist grundsätzlich erlaubt. Das Inverkehrbringen von nicht zertifiziertem, also wirtschaftseigenem Saatgut ist hingegen gemäß
Saatgutgesetz dezidiert untersagt. Es darf weder verkauft noch beworben werden. Mit Rückgang des Absatzes von zertifiziertem Saatgut und gleichzeitig vermehrtem Einsatz von Nachbausaatgut in den letzten Jahrzehnten häuften sich Probleme im Getreidebau.
Samenbürtige Krankheitserreger und Ertragssicherheit
Immer wieder kam und kommt es zu Epidemien mit saatgutübertragbaren Krankheiten (Steinbrand, Flugbrand, Streifenkrankheit, …). Die pilzlichen Krankheitserreger können sich derart schnell vermehren, dass der Schaden innerhalb einer Generation massiv wird. Samenbürtige Krankheiten lassen sich im Bestand nicht mehr bekämpfen. In den günstigsten Fällen kommt es nur zu Ertragsverlusten. Beim Auftreten von z. B. Steinbrand kann die Ernte aufgrund der Qualitätsbeeinflussung auch massiv entwertet werden. Oftmals ist der Nachbau nicht oder nur mit nicht bedarfsgerechten Beizmitteln behandelt. Daher kann es trotz
einer Beizung zu Krankheitsausbrüchen kommen.
Keimfähigkeit, Unkrautsamen
Oft werden mit Nachbausaatgut Unkrautsamen verbreitet. Je kleiner die nicht gewünschten Samen sind, umso weniger fallen sie bei nur oberflächlicher Betrachtung auf. So galt die als Schmarotzerpflanze bekannte Kleeseide in Österreich lange Zeit als ausgestorben, bevor sie mit Nachbausaatgut, welches zudem illegal verbreitet wurde, wieder in den Ackerbaugebieten Fuß fassen konnte. Verunreinigungen durch Pflanzenteile oder ähnlichem können zudem die Funktionsfähigkeit der Sämaschine beeinträchtigen. Die Keimfähigkeit des Saatgutes kann annähernd 100 %, aber auch wesentlich weniger betragen. Bei Originalsaatgut liegt sie immer über der gesetzlichen Mindestkeimfähigkeit. Bei Nachbausaatgut ist es ohne Bestimmung schwer, die optimale Saatstärke zu finden.
Sortenreinheit
Immer öfter ist für Vertragsproduktionen (Braugersten, Qualitätsprogramme, etc.) die Ablieferung von sortenreinem Erntegut notwendig. Mit jedem Vermehrungsschritt kommt es zu Verunreinigungen mit anderen Sorten oder gar Kulturarten. Bei Originalsaatgut gibt es im Gegensatz zu Nachbau strenge Standards für die Sortenreinheit.

Neue Sorten
Neue, leistungsfähigere, besser an den Klimawandel angepasste, gesündere oder qualitativ bessere Sorten können nur mit Originalsaatgut eingeführt werden. Je weniger Originalsaatgut gekauft wird, desto weniger Geld steht den Züchtern zur Verfügung, um weiter neue standortangepasste Sorten entwickeln zu können. Zur Vermeidung der möglichen Probleme mit Nachbausaatgut ist dem Originalsaatgut der Vorzug zu geben.

Kosten von Originalsaatgut
Der Grundpreis, also der Rohwarenpreis am Markt stellt einen wesentlichen Kostenfaktor in der Kalkulation von Saatgut dar. Dazu kommen die Kosten für Transport, Lagerung, Aufbereitung, Schwund, Beizung und Sackierung. Weiters sind noch die Kosten für die Saatgutanerkennung, Züchterlizenz, Marketing und Handelsspanne sowie die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Bei hohen Rohwarenpreisen wird Originalsaatgut ebenso teurer wie der betriebseigene Nachbau durch entgangenen Verkaufserlös. Da die Kosten für Reinigung, Beize etc. nicht schwanken, wird Originalsaatgut mit steigenden Rohwarenpreisen relativ gesehen sogar günstiger. Originalsaatgut verursacht zwar höhere Kosten als der eigene Nachbau, gewährleistet aber Innovation und bietet wesentlich mehr Sicherheit. Damit ist Originalsaatgut nicht nur ein Qualitätsprodukt, sondern auch ein Baustein für effi zientes, risikoärmeres und planbares Wirtschaften.
Dr. Anton Brandstetter
LK Niederösterreich
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