02.05.2023

Blühflächen sinnvoll integrieren

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) und Bio – praktische Erfahrungen mit Anlage und Pflege von Blühflächen und geeigneten Mischungen.

Im Rahmen der geplanten ÖPUL 2023 Maßnahmen „UBB und BIO“ sind auf Äcker und gemähten Grünlandflächen mindestens 7 % Biodiversitätsflächen anzulegen.

Auszug aus den Bestimmungen

Der Anbau hat verpflichtend bis 15. Mai zu erfolgen. Die Biodiversitätsmischung muss aus drei verschiedenen Pflanzenfamilien und sieben verschiedenen Pflanzenarten bestehen. Mit der Mischung der SAATBAU Linz übererfüllen wir diese Vorgabe. In zwei Jahren ist einmaliges Mähen oder Häckseln vorgeschrieben, ein Abtransport des Mähgutes kann vorgenommen werden. Der früheste Umbruch ist am 15. September des Folgejahres möglich.

Folgende Mischungen bietet die SAATBAU an

Mit der BIODIVERSITÄTSMISCHUNG ÖPUL 2023 steht biotaugliches Saatgut zur Verfügung. Um den Anforderungen im neuen ÖPUL gerecht zu werden, wurde die DIVERSITÄTSMISCHUNG ÖPUL 2023 neu entwickelt. Sie besteht aus 16 verschiedenen Komponenten bzw. aus acht verschiedenen Pflanzenfamilien und gewährleistet eine ganzjährige Trachtwirkung. Alle Mischungspartner sind „insektenblütig“. Bei entsprechender Pflege kann die Mischung auch mehrjährig auf der Fläche verbleiben und ihre Funktion erfüllen.

Aussaat und Pflege

Der Anbau wird von Mitte April bis Mitte August empfohlen. Die Saatstärke liegt bei 25–30 kg/ha unter optimalen und bei 30–35 kg/ha unter normalen Aussaatbedingungen. Die Saat sollte in ein feines, gut rückverfestigtes Saatbeet erfolgen mit ca. 1 cm Saattiefe. Nach der Saat ist Anwalzen von Vorteil.

Speziell im ersten Jahr blüht die Biodiversitätsmischung am längsten. Im Herbst sollte man entscheiden, ob Häckseln notwendig ist, z.B. bei hohem Mäusedruck, um lückige Bestände zu vermeiden. Laut Richtlinien ist Häckseln nur alle zwei Jahre verpflichtend.

Im Folgejahr kann ein Teil (max. 25 %) der Blühfläche früher gemäht oder gemulcht werden. Der Vorteil darin besteht in einer Ausweitung des Blühzeitraums. Ab dem 1. August ist mulchen oder mähen erlaubt. Der Sinn wäre jedoch, dass auch im August/September die Blühfläche ihre Funktion erfüllt! Aus Erfahrung werden die meisten Flächen gemulcht, eine Mahd und der Abtransport des Mähgutes ist möglich. Der Aufwuchs ist zur Futternutzung eher ungeeignet, kann jedoch zur Einstreu oder Kompostierung verwendet werden. Aus der bisherigen Erfahrung kann die Mähvariante mit Abtransport gewählt werden, basierend auf der Überlegung, dass die Blühfläche etwas länger auf der Fläche verbleiben soll. Die Mischung ist im 10 kg Sack erhältlich, auf Wunsch und bei entsprechender Abnahme kann sie auch in Bigbags geliefert werden.

Mischungen für DIV-Zuschlag im ÖPUL

REGIO-DIV GRÜNLAND und REGIO-DIV ACKER sind Mischungen aus mindestens 30 verschiedenen Kulturen, die in Österreich produziert und auch von regionalen Wildpflanzen selektiert worden sind. An die Bedingungen für den Einsatz als Neuanlage im Acker bzw. im Grünland sind dies speziell angepasste Mischungen, welche für den DIV-Zuschlag im neuen ÖPUL 2023 geeignet sind. Die Entwicklung der Artenvielfalt in den Mischungen ist nicht nur vom Wetter, sondern auch vom Standort abhängig. Die größte Variation wird sich auf mageren Trockenstandorten etablieren. Nährstoffreiche oder tendenziell feuchtere Flächen werden eine geringe Diversifikation mit sich bringen.

PRAXISBERICHT

Vor 20 Jahren habe ich auf dem Betrieb von meinem Schwiegervater die erste Blühfläche mit einer Wildblumenmischung aus 36 verschiedenen Arten angesät. Die Anlage erfolgte Ende April mit der Deckfrucht Buchweizen. Das Saatgut wurde oberflächlich ausgebracht und mit einer Walze angedrückt. Die Blühfläche stand 15 Jahre und wurde im Rahmen von mehreren Projekten begleitet. Als meine Frau den Betrieb übernahm, war immer klar, dass wir Flächen mit Blühpflanzen bestellen, um Insekten auch dann Nahrung zur Verfügung zu stellen, sobald es Ende Juni/Anfang Juli kaum noch Pflanzen und Bäume gibt, die blühen. Schwebfliegen und Wildbienen benötigen das „ganze Jahr“ Nahrung.

Für Wildblumenstreifen (Regio-DIV Mischung) sollte ein schwacher, nährstoffarmer, für Blühstreifen ein nährstoffärmerer Standort gewählt werden, da die mehrjährigen Komponenten Leguminosen sind.

Der perfekte Standort für einen Blühstreifen ist gefunden, wenn dieser neben einem Windschutzgürtel, Erdweg, oder sonstigen Landschaftselementen im Verbund in der Landschaft angelegt wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass zum Beispiel ein Blühstreifen neben einem Windschutzgürtel den positiven Einfluss auf die Landschaft durch den Blühstreifen nochmals verstärkt. Viele Insekten können nicht weit fliegen, deshalb ist es wichtig, dass die Blühstreifen nicht irgendwo in der Landschaft alleine angesät werden und die Entfernung zu Landschaftselementen oder der nächsten Blühfläche unter 150–200 m liegt. Blühflächen sehe ich für unseren Betrieb als wertvollen Beitrag zur Biodiversität. Wir werden die Blühflächen auch in unsere Fruchtfolge einbinden.

Andreas Sarg,
Feldproduktion Bio-Saatgut
SAATBAU LINZ