Impressum

SAATBAU LINZ eGen

DIE SAATBAU LINZ IST DIE GRÖSSTE GENOSSENSCHAFTLICHE ORGANISATION FÜR PFLANZENZÜCHTUNG UND SAATGUTVERMEHRUNG IN ÖSTERREICH.

Als bäuerliche Genossenschaft leistet die SAATBAU LINZ durch Züchtung eigener Sorten und durch enge Zusammenarbeit mit Pflanzenzüchtern und Saatguterzeugern im In- und Ausland einen wesentlichen Beitrag zur Saatgutversorgung Österreichs.

Firmenname: SAATBAU LINZ eGen
Adresse: Schirmerstraße 19, A-4060 Leonding
Telefon: +43 (0)732 389 00-0
Telefax: +43 (0)732 385 815
office@saatbau.com

Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Europaplatz 1a, A-4020 Linz
BLZ 34.000
Konto 100.578
IBAN: AT643400000000100578
BIC: RZOOAT2L

UID-Nummer: ATU 22 64 43 06
FN 76126 a LG Linz
Rechtsform: eGen
AT-BIO-301

Aufsichtsbehörde: Raiffeisenverband
Geschäftsführer: Josef FRAUNDORFER

Unternehmensgegenstand: Saatgutproduktion und Saatguthandel

Grundlegende Richtung des Mediums: Information zu Saatgut und Sorten für die Landwirtschaft, Pflanzenbau sowie Veranstaltungen der SAATBAU LINZ mit Schwerpunkt Österreich.

Informationspflicht lt. ECG

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Sie gelten für jeden Besucher der Website. Bei Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen einverstanden.


Informationen auf der Website

Die SAATBAU LINZ ist die größte genossenschaftliche Organisation für Pflanzenzüchtung und Saatgutvermehrung in Österreichund hat das Ziel, stetig neue, bessere Sorten zu entwickeln und Qualitätssaatgut zu produzieren. Um unseren Kunden, den Landwirten, dem Handel und der Industrie einen schnellen und informativen Zugang zu den Züchtungsfortschritten zu verschaffen, halten wir Informationen auf dieser Website bereit. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen geben Ihnen einen Überblick über den Züchtungsfortschritt, produktionstechnische Versuche sowie den Einsatz von verschiedenen Sorten und Qualitätssaatgut. Die Sorten- und Saatgutinformationen ersetzen in keinem Fall die ausführliche Beratung durch einen unseren Mitarbeiter über die Verwendungsmöglichkeiten am jeweiligen Einsatzort.


Haftungsausschuss

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen unter Berücksichtigung von Versuchsergebnissen und Beobachtungen erstellt. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall kann nicht übernommen werden, weil die Wachstumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen. Die Inhalte unseres Internet-Angebots werden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns dieses Informationsangebot zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle Verbindungen („links“), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. Die SAATBAU LINZ ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird nicht verantwortlich.


Copyright

Die auf dieser Website abrufbaren Informationen unterliegen dem Urheberrecht der SAATBAU LINZ . Die Vervielfältigung, Verbreitung, Abänderung oder Nutzung des Inhalts dieser Website für andere als persönliche nicht kommerzielle Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SAATBAU LINZ gestattet. Jede Kopie des Inhalts dieser Website bzw. eine teilweise Kopie derselben muss den folgenden Urheberrechtsvermerk aufweisen: Copyright © 2020 SAATBAU LINZ eGen Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Geltungsbereich

1.1.      Unsere Angebote sind nur gültig für Lieferung, Transport und Versand an gewerbliche Abnehmer im Inland. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Österreichs. Der Kunde erklärt mit der Bestellung ausdrücklich, gewerblicher Abnehmer zu sein. Etwaige gesetzliche Aufklärungspflichten an Verbraucher können aus diesem Grund entfallen. Gibt eine Person, die Verbraucher iSd KSchG ist, sich fälschlicherweise als Unternehmer aus, verursacht sie einen Irrtum über ihre Person, der uns berechtigt, den Vertrag zu lösen.

1.2.      Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3.      Der Kunde erklärt mit seiner schriftlichen bzw. elektronischen Erklärung, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

1.4.      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf unserer Homepage www.saatbau.com zur Verfügung.

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.

 3. Vertragsabschluss

3.1.      Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nehmen wir Angebote oder Bestellungen des Kunden nach unserer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn mit der Leistungserbringung oder durch Lieferbeginn an.

3.2.      Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Angebotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Preis, Transportkosten

4.1.      Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk ausschließlich Transportkosten zu verstehen; Verpackung und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2.      Die in unseren Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Jedenfalls werden mit Erscheinen einer neuen Preisliste alle früheren Preislisten ungültig.

4.3.      Die Kosten von Verpackung und Transport werden eigens bekannt gegeben.

4.4.      Leitwährung ist der Euro.

5. Zahlung

5.1.      Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis bei Lieferung/Abholung zur Zahlung fällig.

5.2.      Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

5.3.      Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir im Fall der Übernahme eines Zahlungsausfallrisikos Bonitätsdaten abrufen und verwenden. Personenbezogene Daten über fällige unbezahlte und unbestrittene Forderungen können wir vier Wochen nach Zugang der ersten von insgesamt zwei schriftlichen Mahnungen an die Auskunftsstelle übermitteln, die diese Daten bei berechtigtem Interesse auch anderen Unternehmen zur Bonitätsprüfung zur Verfügung stellt.

5.4.      Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir frei darüber verfügen können.

5.5.      Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.

5.6.      Wir können unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, vorpro­zessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Für Mahnungen verrechnen wir je Mahnung und Mahnstufe bis zu € 17,00.

 6. Lieferfristen / Termine / Rücktritt

6.1.      Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine sind freibleibend, das heißt ohne rechtliche Bindung und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Daher sind Schadensersatzansprüche aller Art und Berufung auf Lieferfristen ausgeschlossen. Wir werden uns jedoch bemühen, die Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.

6.2.      Unbeschadet der Bestimmung des Punktes 6.1 beginnen die Lieferfristen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk. Sie gelten mit der Meldung der Transportbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abschlüssen uns gegenüber in Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.

6.3.      Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der verein­barten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesent­lichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit und Minder- bzw. Missernten.

6.4.      Der vorstehenden Punkt 6.2 und 6.3 gelten auch, falls Lieferfristen oder -termine ausdrücklich als fest vereinbart wurden.

6.5.      Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

6.6.      Die Anwendbarkeit des § 933 b ABGB wird ausgeschlossen.

6.7.      Falls wir in Verzug geraten, gilt Folgendes als vereinbart: Ein eventueller Rücktritt vom Vertrag ist auf jeden Fall nur so lange möglich, als unsererseits noch keine Ausführungshandlungen gesetzt wurden. Als Ausführungshandlung ist insbesondere der Beginn der Produktion für eine Lieferung anzusehen.

6.8.      Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Minder- und/oder Missernten oder für uns nicht vorhersehbare Umstände eintreten oder das Saatgut behördlich nicht anerkannt wird.

7. Gefahrtragung, Transport, Transportschäden, Fehlzustellung, Annahmeverzug

7.1.      Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gilt für sämtliche Lieferungen “Lieferung ab Werk”.

7.2.      Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

7.3.      Die Versendung der Ware erfolgt in einer durchschnittlichen, für den Transport üblicherweise geeigneten Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine be­sondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dem Transport durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post nach unserer Wahl einverstanden.

7.4.      Der Kunde prüft die Ware sofort bei Erhalt auf Transportschäden. Nach den Versicherungsbedingungen ist ein offensichtlicher Transportschaden sofort bei der Übernahme der Ware dem Frachtführer anzuzeigen und von ihm zu bestätigen.

Falls ein sichtbarer Schaden an einem Paket bei der Zustellung erkennbar ist, muss dies daher bei Übernahme dem Zustellfahrer mitgeteilt werden und auch auf der Übernahmebestätigung vermerkt werden. Verdeckte Transportschäden sind binnen 3 Tagen ab Warenübernahme zu melden.

Falls die Ware während des Transportes beschädigt wurde, muss dies ehestmöglich unserem Kundenservice schriftlich gemeldet werden. Zusätzlich zu dieser Meldung benötigen wir ein Foto des Schadens und allenfalls der beschädigten Verpackung. Wir werden bei Transportschäden eine Gutschrift über den jeweiligen Rechnungsbetrag der beschädigten Ware ausstellen.

Um den Anspruch gegen das Transportunternehmen ordnungsgemäß geltend machen zu können, ersuchen wir unsere Kunden, das gesamte Verpackungsmaterial, Paletten und Adressaufkleber (der beschädigten Ware) und Lichtbilder der beschädigten Waren und Gegenstände, aufzubewahren und über Ersuchen an uns zu übermitteln.

Sollte falsche Ware angeliefert werden, ist dies ehestmöglich unserem Kundenservice zu melden. Die Auslieferung von neuer und korrekter Ware wird umgehend und ohne Zusatzkosten veranlasst.

Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort und/oder zum Liefertermin übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessen mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten, die Ware anderwärtig zu verwerten und einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages bzw. der Bruttorechnungsbeträge oder den darüber hinausgehenden höheren Schaden zu verlangen. Wir sind aber auch berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen. Der Kunde ist in jedem Fall aber zur Tragung der Kosten der frustrierten Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann zu lagern.

8. Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1.      Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Vertragsauflösung berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Vertragsauflösung ausgeschlossen.

8.2.      Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.

8.3.      Gewährleistungsansprüche müssen binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden, wenn Sachmängel betroffen sind. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Kunden bekannt wird. Wir leisten Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Sachmangel innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Sachmangels unvereinbar ist.

8.4.      Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung innerhalb angemessener Frist, längstens aber binnen sechs Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauen Artikelbezeichnung bzw. Artikelnummer, der Chargennummer, der Vornahme der Lieferung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekannt zu geben.

8.5.      Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen.

8.6.      Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge in unserem Unternehmen abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht recht­zeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.

8.7.      Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt oder verarbeitet wird. Beanstandete Ware ist uns nach vorheriger Abstimmung zuzusenden.

8.8.      Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u. ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Auflösung des gesamten Vertrages.

8.9.      Unser Saatgut wird ausschließlich unter Verwendung traditioneller Züchtungs- und Vermehrungsmethoden und ohne Einsatz von gentechnischen Verfahren entwickelt und produziert. Das Vorhandensein von gentechnisch modifizierten Organismen im Saatgut kann leider nicht vollständig ausgeschlossen werden und es wird daher keine wie immer geartete Haftung für eine Reinheit von gentechnisch modifizierten Organismen im Saatgut übernommen.

8.10.   Für die Entwicklung und das Wachstum des Saatgutes übernehmen wir keine Gewährleistung, da diese von äußeren Einflüssen wie beispielsweise Klima, Wetter, Bodenbeschaffenheit udglm abhängig sind, die wir nicht beeinflussen können und von uns auch nicht kontrollierbar sind. Der Kunde bestätigt und erklärt ausdrücklich, dass er über die Verwendbarkeit der jeweiligen Saatgutsorte vollständig aufgeklärt wurde und diese verstanden hat.

9. Schadenersatz

9.1.      Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

9.2.      Darüber hinaus ist unsere Ersatzpflicht betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens ist jedenfalls ausgeschlossen.

9.3.      Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

10.1.    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum.

10.2.    In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzu­weisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.3.    Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

10.4.    Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten.

11. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 12. Höhere Gewalt

12.1.    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.

12.2.    Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie zB Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks, Hagel, Sturm, Dürre, Hochwasser, Rohstoffknappheit und Miss- und Minderernten sowie behördliche Eingriffe.

13. Datenschutz

13.1.    Wir werden die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln. Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (im Folgeneden „personenbezogene Daten“) umzugehen. Die sich aus Ihrer Bestellung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht im Rahmen der Durchführung des Kaufvertrages notwendig ist.

13.2.    Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

13.3.    Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung die Sie unter www.saatbau.com/datenschutz abrufen können.

14. Adressänderung und Urheberrecht

14.1.    Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

14.2.    Etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

15. Forderungsabtretung

15.1.    Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.

15.2.    Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Unternehmers zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab.

15.3.    Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht uns eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

17.1.    Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2.    Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

17.3.    Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Sitz unseres Unternehmens in Linz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

Impressum Magazin Inform

Herausgeber und Verleger: SAATBAU LINZ eGen
Pflanzenzüchtung, Saatgutproduktion und Saatgutvertrieb
A-4060 Leonding, Schirmerstraße 19
Tel. +43 (0)732 389 00-0
www.saatbau.com

Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes: Johanna Fellnhofer
Für namentlich gezeichnete Beiträge ist der Autor verantwortlich.

Anzeigen direkt über den Verleger: SAATBAU LINZ
Inform erscheint in zwangloser Folge mindestens 2-mal jährlich.
Auflage: 20.000 Stück
Hersteller: Walstead NP Druck GmbH, A-3100 St. Pölten

Konzept, Webdesign
und Technische Umsetzung

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