06.03.2022
GAP 2023
Eine Herausforderung
Mit der EU-weiten Umsetzung des Ökoschemas macht die neue GAP-Reform einen großen Schritt Richtung Ökologisierung - auch in Österreich.
Um den Zielsetzungen des Green Deal gerecht zu werden, werden die Direktzahlungen hierzulande um € 110 Mio. runtergefahren und gleichzeitig das Umweltbudget für ÖPUL 2023 samt Ökoschema um knapp € 130 Mio. gesteigert. Das neue Umweltprogramm bietet im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, bleibt aber speziell für die Ackerbauern eine Herausforderung.
IM HERBST 2022 PROGRAMMGENEHMIGUNG
Das BMLRT reichte das österreichische GAP Strategiepapier zum Jahreswechsel bei der Europäischen Kommission ein und erwartet die Genehmigung bis zum Herbst 2022. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich daher um das Ende Dezember national ausverhandelte Papier. Damit können sich bis Herbst noch weitere Änderungen ergeben.
Konditionalitäten sind die Baseline
Die bisherigen Greening und Cross Compliance Auflagen werden nun in die erweiterten Konditionalitäten übergeführt, die ohne weitere Prämien zu erfüllen sind, ehe man sich dem ÖPUL zuwendet. Bereits in den Konditionalitäten ist beispielsweise ab 10 ha Acker eine verpflichtende Flächenstilllegung auf 4 % der Ackerfläche zu erfüllen. Ebenso müssen Ackerflächen ab 15 % Hangneigung über den Winter eine Mindestbodenbedeckung aufweisen (Schwarzbracheverbot) und gefährdete Kulturen wie Soja oder Mais dürfen ab dieser Hangneigung nur mit begleitenden Erosionsschutzmaßnahmen angebaut werden.
Eine Anbaudiversifizierung am Acker verlangt weiters ab 10 ha zwei, ab 20 ha drei und ab 40 ha vier Kulturen, ausgenommen Betriebe mit mehr als 75 % Feldfutter oder Dauergrünland. Auch die direkte Fruchtfolge am selben Schlag wurde bei Mais (ausgenommen Saatmais), Soja und Weizen eingeschränkt. So darf auf 40 % der Vorjahresfläche kein Wiederanbau dieser Kulturen erfolgen. Bio-Betriebe sind von diesen Fruchtfolgeauflagen ausgenommen.

Im neuen ÖPUL erfolgt ausschließlich eine Abgeltung von ökologischen Leistungen, Mehraufwendungen und Mindererträgen.
Kürzung der Direktzahlung triff Ackerbauern empfindlich
Die Absenkung der Einkommensgrundstützung von 294 €/ha auf eine Basiszahlung von 208 €/ha, plus Umverteilungszahlungen auf den ersten 20 ha plus 46 €/ha und ab 21–40 ha plus 23 €/ha, trifft alle Acker- und Grünlandbauern empfindlich. Vor allem größere Betriebe sind von den Auswirkungen der Umverteilungsprämie betroffen. So verliert ein 60 ha Betrieb künftig 3.700 € Direktzahlung. Über ein entsprechendes Engagement im ÖPUL 2023, welches eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten im Umweltund Klimaschutz bietet, können und sollen die Betriebe den Verlust in der ersten Säule ausgleichen.
Im Zentrum steht die umweltgerechte biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung UBB
Herzstück des neuen ÖPUL-Programms ist die neue Biodiversitätsförderung UBB, deren Anforderungen sowohl für teilnehmende konventionelle als auch für Bio-Betriebe gelten. Ab 2 ha Acker und 2 ha Grünland sind mindestens 7 % Biodiversitätsflächen anzulegen, wobei hier, die ab 10 ha Ackerfläche geforderte Brache von 4 % bereits den Großteil ausmacht und angerechnet werden darf. Die mehrjährige UBB-Basismodulprämie wird auf Acker und Grünland mit 70 €/ha gefördert. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland 25 €/ha. Werden die Biodiversitätsflächen auf besseren Böden angelegt bzw. am Betrieb stärker verteilt gibt es Zuschläge.
Auf dem Basismodul aufbauend stehen zahlreiche einjährige Module wie die Erhaltung von punktförmigen Landschaftselementen, zusätzliche Biodiversitätsflächen, seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Wildkräuter und Brutflächen und förderwürdige Kulturen (Feldfutter, Eiweißpflanzen, Kreuzblütler inkl. Raps, Sonnenblume, Blühpflanzen) zur Verfügung. So wird beispielsweise Konsumraps mit 80 €/ha als förderwürdige Kultur berücksichtigt. Die drei mehrjährigen Topups Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Heuwirtschaft (Silageverzicht) und HUMBUG (Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchfähigen Grünland) sind im Falle der Teilnahme mit dem UBB-Basismodul kombinationspflichtig.

Biolandbau mit eigenständiger Maßnahme und Zugang zu UBB-Topups
Bio-Betriebe bekommen eine eigenständige mehrjährige Prämie, die sich im Wesentlichen aus dem UBB-Basismodul, der Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel und der Einhaltung der EU-Bio-Verordnung zusammensetzt. Die neue Bio-Basismodulprämie am Acker wurde mit 205 €/ha und jene am Grünland für Tierhalter <1,4 RGVE mit 215 €/ha festgelegt. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland eine Bio-Basismodulprämie von 70 €/ha, Tierhalter >1,4 RGVE bekommen 205 €/ha. Ebenso gibt es wieder Prämien für Bio-Spezialkulturen und Bio-Bienenstöcke.
Bio-Betriebe können darüber hinaus die zahlreichen einjährigen Topups aus UBB samt Zuschläge in Anspruch nehmen und damit in Summe höhere Prämien generieren als in der bisherigen Periode. Bei den mehrjährigen Topups stehen den Bio-Betrieben die kombinationspflichtigen Maßnahmen Heuwirtschaft und die Grünlandmaßnahme HUMBUG zur Verfügung.
Begrünungsmaßnahmen und Erosionsschutzacker
Die Begrünungsmaßnahmen Zwischenfruchtanbau und System Immergrün sind einjährig, können unabhängig von UBB in Anspruch genommen werden und können beide mit der Maßnahme Erosionsschutz kombiniert werden. Die Mulchsaat wird mit 50 €/ha und die Direktsaat sowie Strip-Till mit 80€/ha gefördert. Neben 150 €/ha für das Anhäufeln von Querdämmen bei Erdäpfel gibt es 550 €/ha für besonders erosionsgefährdete, begrünte Abflusswege.
Erfreulich ist, dass neben den zahlreichen Varianten in der Maßnahme Zwischenfruchtanbau auch der Konsumraps als Winterbegrünung mit 90 €/ha gefördert wird. Bedingung ist allerdings, dass er gemeinsam mit mindestens drei abfrostenden Begleitsaaten gesät wird.
Gebietskulisse für Grundwasserschutz Acker stark ausgeweitet
Die Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker wird in der festgelegten Gebietskulisse, die vor allem in Niederösterreich stark ausgeweitet wurde, mit 50 €/ha gefördert. Gegenüber den bisherigen 100 €/ha wird die Prämie halbiert, in Oberösterreich wird aber ein zusätzliches Länder Topup von 30 €/ha angeboten und damit insgesamt mit 80 €/ha gefördert. Ackerbauern müssen zwar umfangreich dokumentieren, können aber bis zur Ertragslage „hoch 3“ düngen. Der saldierte N-Überschuss nach der Ernte ist im Feuchtgebiet zu 60 % und im Trockengebiet zu 80 % der Folgekultur anzurechnen. Dazu gibt es noch einen jährlichen Bildungszuschlag von 300 € je Betrieb für die ersten 10 ha Acker sowie einen Zuschlag von 50€/ha für eine stak N-reduzierte Fütterung in der Schweinehaltung.
Sonstige Maßnahmen
Für die Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen gibt es wieder gestaffelt nach Hangneigung Förderungen für Erosionsschutz in allen Fahrgassen sowie für den Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide. Die Förderung der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die Gülleseparierung, Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen, die Almbewirtschaftung sowie zahlreiche Tierwohlmaßnahmen zu Behirtung, Weide, Stallhaltung Rinder und Stallhaltung Schweine runden das neue ÖPUL 2023 ab. Maßnahmen wie ergebnisorientierte Bewirtschaftung, Natura 2000 und Naturschutz benötigen entsprechende Projektbestätigungen.
FAZIT
Die Ackerbauern sind in der kommenden GAP-Periode eingeladen den Verlust aus den Direktzahlungen über eine engagierte Teilnahme am ÖPUL 2023 auszugleichen bzw. im Rahmen zu halten. Die Anrechnung der verpflichtenden Stilllegung als Biodiversitätsfläche in UBB ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg bei den Maßnahmen UBB oder Biolandbau und damit den Zugang zu einem umfangreichen modularen System. Vor allem Neueinsteigern in der Maßnahme Grundwasserschutz Acker gelingt es, den Verlust aus den Direktzahlungen zu kompensieren.
„Die neue GAP-Reform – großer Schritt Richtung Ökologisierung.“
DI Helmut FEITZLMAYR
Abteilung Pflanzenbau
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER OÖ
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